Unterstützung für Hochwassergeschädigte

Notfallunterstützung für IG Metall Mitglieder

24.05.2024 | Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Hochwasserkatastrophe trifft die Menschen sehr hart. In den überschwemmten Gebieten leben IG Metall Mitglieder. Es ist insofern davon auszugehen, dass Mitglieder davon betroffen sind. Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor.

Vom IG Metall Vorstand wurde eine Notfallunterstützung für die von Naturkatastrophen betroffenen Mitglieder beschlossen. Diese Regelungen gelten weiterhin und können von den Geschäftsstellen auch für die derzeit von Hochwasser betroffenen Mitglieder zur Gewährung einer hochwasserbedingten Notfallunterstützung angewendet werden.

Es wird eine Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer Einmalzahlung von:

500 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 5.000 EUR,
750 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 10.000 EUR und
1.000 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 20.000 EUR festgelegt.

WICHTIG: Die Soforthilfe gilt nur für Schäden am Wohnraum/-gebäude (nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder Autos etc.).

Die Sachschadenshöhe ist in der zuständigen IG Metall Geschäftsstelle nachzuweisen.

Der Ortsvorstand hat gemäß § 28 Ziffer 1 nach Prüfung der Mitgliedsdauer und der satzungsgemäßen Beitragsleistung über den Antrag zu entscheiden. Nach § 28 Ziffer 2 hat der entsprechende Beschluss zu erfolgen. Anträge sind – gerechnet ab dem Schadenstag – innerhalb von 3 Monaten bei der IG Metall Geschäftsstelle einzureichen. Die direkt von der Naturkatastrophe betroffenen Mitglieder im Sinne der Ziffer 1 erhalten auf Wunsch – ebenfalls unter Bezug auf § 28 der Satzung – eine Beitragsermäßigung bis zu 12 Monaten auf monatlich 3 EUR gemäß § 5 der neuen Satzung.

Betroffene Mitglieder wenden sich bitte an:

KONTAKT:

IG Metall Saarbrücken, Fritz-Dobisch-Str. 5, 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 / 94864-0 E-Mail: saarbruecken@igmetall.de

oder

an eure Betriebsrat. Diese werden euch bei der beantragung Untersützten und ggf. einen Kontakt zu uns herstellen.

Von: sos

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