24.05.2024 | Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Hochwasserkatastrophe trifft die Menschen sehr hart.
In den überschwemmten Gebieten leben IG Metall Mitglieder. Es ist insofern davon auszugehen, dass Mitglieder davon betroffen sind. Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor.